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Der Tierzuchtfonds fördert
Forschungs-, Entwicklungs- und Bildungsprojekte zur tiergerechten Zucht sowie zur Zucht in besonders tiergerechten Haltungssystemen (Ökologische Tierhaltung, Freilaufhaltung von Legehenne, Haltung von Schweinen auf Stroh etc.).
Anträge auf Zuwendungen des Tierzuchtfonds können gemeinnützige Projektträger im deutschsprachigen Raum stellen. Projektträger können aus der Wissenschaft kommen, aber auch aus Praxisbetrieben, die zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise sowie einer geeigneten Veröffentlichung der Ergebnisse in der Lage sind.
Antragsteller sollen - sofern sie über einen institutionellen Haushalt verfügen - Eigenanteile in Höhe von 25 % nachweisen.